Förderungen / Förderungsmöglichkeiten.



Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus Windkraft, Photovoltaik (PV), Wasserkraft, Geothermie, Deponie und Klärgas, sowie Biomasse.
Eine feste Vergütung für 20 Jahre - zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme - garantiert den Anlagenbetreibern eine gleich bleibende Einspeisevergütung. Abweichend davon wird die "kleine" Wasserkraft (Anlagen bis 5 MW Leistung) über 30 Jahre gefördert; die große Wasserkraft (5 bis 150 MW) nur über 15 Jahre.

Durch eine jährliche Degression sinkt die Einspeisevergütung. Das EEG treibt mit dieser Degression die technologische Entwicklung voran. Die Industrie muss auf das jährliche Absenken der Vergütungen mit ständigen Innovationen reagieren; nur so können die Kosten der Anlagen im gleichen Maßstab reduziert werden, wie es vom Markt gefordert wird.






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